Service

Wissenswertes für unseren gemeinsamen Projekterfolg

Unser Team unterstützt Sie dabei, gut informiert und optimal vorbereitet in Ihr Vermessungsprojekt zu starten.

Hier finden Sie Ihre direkten Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen oder Anliegen gerne zur Seite stehen. Zusätzlich bieten wir Ihnen nützliche Dokumente und Formulare zum Download an – einfach, schnell und jederzeit verfügbar.

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu Fristen oder zur Vorbereitung? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen verständlich und auf den Punkt gebracht.

Benötigte Unterlagen

Das brauchen wir zum Starten.

Damit wir es präzise auf den Punkt bringen können, benötigen wir von Ihnen diese Informationen:

Vollmacht

PDF

1,3Mb

Auftragsformular

PDF

1,3Mb

Gebührenordnung 

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1,3Mb

Gebäudeaufnahme

PDF

1,3Mb

Häufige Fragen

Antworten, bevor Fragen aufkommen.

Bitte auswählen:

Komplettanbieter für alle Vermessungsleistungen (zeichnet uns aus). Umfassende Projektbetreuung von der Beauftragung bis zur Abgabe.

Ja, gerne können wir vorab einen Termin ausmachen.

Ingenieurvermessungen oder Lagepläne können oft innerhalb weniger Tage bis Wochen erledigt werden;
Amtliche Vermessungen z. B. Grenzfeststellungen oder Teilungen dauern länger, weil die Ergebnisse behördlich geprüft und ins Liegenschaftskataster übernommen werden müssen.
Je nach Aufwand und Beteiligung der Behörden kann das mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.

Tuttlingen.
Gebiete: Baden-Württemberg, Bayern, Schweiz

1-2 Werktage

Die Daten unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt und die Daten werden ausschließlich in Deutschland erstellt und bearbeitet.

Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der hoheitliche Vermessungsaufgaben im Auftrag des Staates ausführt.
Er ist also staatlich beliehen und darf amtliche Vermessungen durchführen – z. B. Grenzfeststellungen, Teilungen von Grundstücken oder Gebäudeaufnahmen.
Darüber hinaus bieten wir auch nicht-hoheitliche Vermessungsleistungen an, wie Bauvermessungen, topografische Aufnahmen oder Lagepläne für Bauanträge.

Teilungsvermessung, Gebäudeaufnahme, Grenzfeststellung, Aufhebungen von Katastervermessungen, Umlegung nach BauGB, Straßenschlussvermessung

Zwingend schriftlich (E-Mail an uns)

Auf Ihrem Grundstück wurden neue Gebäude errichtet. Hierfür besteht eine gesetzliche Einmessungspflicht. Bei der Gebäudeaufnahme werden Gebäude nach der Fertigstellung erfasst und im Liegenschaftskataster eingetragen.
Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe sowie über die Lage der Gebäude auf den Grund-stücken. Zudem liefern sie den entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum. Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich neben den unteren Vermessungsbehörden befugt, die Gebäudeaufnahme vorzunehmen. Ein Auftrag an unser Büro entbindet Sie von der Anzeigepflicht bei der unteren Vermessungsbehörde. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung MLW vom 01.06.2024 und ist somit bei allen Vermessungsstellen einheitlich.

Eine Grundstücksteilung ist immer dann erforderlich, wenn ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere neue Grundstücke aufgeteilt werden soll.
Das passiert typischerweise in folgenden Fällen: Verkauf oder Übertragung eines Teilstücks, Vorbereitung eines Bauvorhabens, Auflage der Behörde oder des Notars.

Eine Grenzfeststellung brauchst du immer dann, wenn Grenzen eines Grundstücks unklar, strittig oder nicht mehr erkennbar sind — also, wenn du sicher wissen möchtest (oder musst), wo dein Grundstück genau verläuft.

Die Gebühren hängen unter anderem ab von der Größe und Lage des Grundstücks, der Art der Vermessung, dem Bodenrichtwert und der Anzahl der beteiligten Flurstücke.

Per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder Kontaktformular

Geht nach Gebührenordnung; Kosten sind bei allen ÖbVIs gleich

Ingenieurvermessung bezeichnet alle technischen Vermessungen, die für Planung, Bau und Überwachung von Bauwerken benötigt werden – z. B. bei Gebäuden, Straßen oder Brücken.

Im Normalfall: Geländeaufnahme, Lageplan, Absteckung und Schnurgerüst (siehe Text Entwurfs und Bauvermessung)

Die Genauigkeit liegt meist im Millimeter- bis Zentimeterbereich, je nach Anforderung des Bauprojekts.

Die Kosten hängen vom Aufwand, Gelände und Genauigkeitsanspruch ab und werden individuell angeboten.

Durch präzise Aufnahme mittels 3D-Laserscanning und Auswertung der Punktwolke zu Grundrissen, Schnitten uns Ansichten inklusive 1m und 2m Linie für Wohnflächenberechnung und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ja, wir versenden die Unterlagen immer digital. In Ausnahmefällen auch per Post oder zum Abholen.